Kommunikationskanäle für Plattformarbeiter*innen

Fachgespräch zur Umsetzung von Artikel 20 der EU-Richtline zu Plattformarbeit

Das Europäische Parlament hat im April 2024 die lang erwartete EU-Richtlinie zur Plattformarbeit angenommen. In den langen und zähen Verhandlungen im Vorfeld war der größte Streitpunkt die Regelung zur Feststellung eines Arbeitsverhältnisses. Kaum umstritten war hingegen Artikel 20, der digitale Arbeitsplattformen verpflichtet, sichere Kommunikationskanäle einzurichten, über die sich Plattformarbeiter*innen unüberwacht austauschen und von ihren Vertreter*innen kontaktiert werden können. Artikel 20 greift die wichtige Forderung auf, den Austausch zwischen Plattformarbeiter*innen zu erleichtern. Ob dies tatsächlich gelingt, hängt aber auch davon ab, wie die Kommunikationskanäle implementiert werden. Die genaue Ausgestaltung von Artikel 20 obliegt den Mitgliedstaaten, welche nach Inkrafttreten der Richtlinie zwei Jahre Zeit haben, diese in nationales Recht umzusetzen.

Im Rahmen des Fachgespräches diskutieren wir mit Vertreter*innen aus Politik, Wissenschaft und Gewerkschaften sowie Plattformarbeiter*innen und -betreibern Herausforderungen und Möglichkeiten bei der Umsetzung dieser Vorgabe.

Thematische Schwerpunkte der Diskussion sind verschiedene funktionale Anforderungen und mögliche Eigenschaften von Kommunikationskanälen sowie Fragen zu deren technisch-organisatorischen Infrastruktur.

Datum:

07.05.2024

Kontakt:

Anna-Elisabeth Hampel
a.hampel@minor-kontor.de

Diese Veranstaltung findet im Rahmen des Projektes Chancengerechte Plattformarbeit statt.

Das Projekt wird gefördert von der Stiftung Mercator.