Das Recht am eigenen Bild: Grundlagen und Einverständnis

Arbeitshilfe für Fachkräfte der (aufsuchenden) Jugendsozialarbeit

Laura Ballaschk, Andrei Chitu, November 2023

Fachkräfte und Träger der Jugendsozialarbeit sind beim Thema “Recht am eigenen Bild” oft verunsichert. Diese Arbeitshilfe möchte Klarheit und Sicherheit im Umgang mit Bildern von Personen im Internet verbessern. Sie beschreibt die aktuelle Rechtslage und erklärt, was das „Recht am eigenen Bild“ bedeutet.

Grundsätzlich gilt: wenn es um die Dokumentation von Aktivitäten oder um Öffentlichkeitsarbeit im Allgemeinen geht, ist es wichtig, die gesetzlichen Rahmen für Foto- und Videoaufnahmen sowie für die Veröffentlichung von Bildern zu beachten. Dazu gehört unter anderem, andere Menschen nicht ungewollt gezielt zu fotografieren bzw. Fotos von ihnen zu veröffentlichen. Mit dem entsprechenden Einverständnis kann die eigene Arbeit aber von schönen und echten Bildern profitieren.

Die Arbeitshilfe erklärt die Grundlagen zum „Recht am eigenen Bild“ allgemeinverständlich. Sie stellt zudem eine Muster-Einverständniserklärung bereit, die Fachkräfte und Träger der Jugendsozialarbeit verwenden können, um das Einverständnis zur Aufnahme und ggf. Veröffentlichung bzw. dem Verteilen von Bildern von Jugendlichen, Kindern und auch Erwachsenen einzuholen und zu besprechen.

Kontakt:

Laura Ballaschk
l.ballschk@minor-kontor.de

Weitere Informationen:

8 Seiten

Bezugsmöglichkeiten:

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Diese Publikation wurde im Rahmen des Projektes Digitale Methoden der (aufsuchenden) Jugendsozialarbeit veröffentlicht.

Das Projekt ist ein gemeinsames Modellprojekt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Landeskommission Berlin gegen Gewalt.

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