WhatsApp Business
Arbeitshilfe für Fachkräfte der aufsuchenden Jugendsozialarbeit
Laura Ballaschk, Freyja Wiechers, Dezember 2021
Laura Ballaschk, Freyja Wiechers, Dezember 2021
Im Jahr 2020 war für 82% aller Jugendlichen zwischen 12 bis 19 Jahren WhatsApp die wichtigste mobile App – 94% nutzten WhatsApp nach eigenen Angaben mindestens mehrmals wöchentlich.[1] Der Messenger wird also von fast allen Jugendlichen genutzt und ist eine niedrigschwellige und für einige Jugendliche in der Praxis der zuverlässigste Kommunikationsweg.
Die Problematik hierbei ist, dass die Nutzung von WhatsApp durch Fachkräfte der (aufsuchenden) Jugendsozialarbeit als datenschutzrechtlich problematisch oder aber als „Grauzone“ betrachtet werden kann. Dies liegt v.a. daran, dass WhatsApp standardmäßig Zugriff auf das Telefonbuch verlangt und damit Zugriff auf Daten von anderen Personen erhält: der*die Nutzer*in müsste theoretisch von allen Telefonbuchkontakten eine Einverständniserklärung dafür einholen, dass er*sie diese Daten für WhatsApp freigibt.
Darüber hinaus werden in vielen Fällen auch in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit beim Kontakt durch WhatsApp Daten der Jugendlichen verarbeitet: beispielsweise, wenn Terminabsprachen erfolgen, wenn durch die Klient*innen Problemlagen geschildert werden, wenn Klient*innen Briefe mit sensiblen Informationen per WhatsApp versenden oder in einigen anderen Situationen. Um solche Vorgänge und Verfahrensweisen in einen sicheren rechtlichen Kontext zu setzen, müssen Fachkräfte und Träger die Vorgaben der DSGVO beachten.
Die „Business“-Version von WhatsApp bietet unterschiedliche Einstellungen an, die die DSGVO-Konformität deutlich erhöhen und auch solche, die zusätzlich eine (noch) transparentere und einfachere Kommunikation mit Klient*innen ermöglichen.
[1] Medienpädagogischer Forschungsverband Südwest. JIM-Studie 2020.
Bezugsmöglichkeiten:
Diese Publikation wurde im Rahmen des Projektes Digitale Methoden der (aufsuchenden) Jugendsozialarbeit (DiMe) veröffentlicht.
Das Projekt wird gefördert und unterstützt durch die Landeskommission Berlin gegen Gewalt und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.