Kommunikationskanäle für Plattformarbeiter*innen

Discussion Paper zur Umsetzung von Artikel 20 der EU-Richtlinie zu Plattformarbeit

Maria Ebenhöh, Anna-Elisabeth Hampel, Franziska Loschert, Juli 2024

Die Verpflichtung zur Einrichtung von Kommunikationskanälen in Artikel 20 der EU-Richtlinie zu Plattformarbeit soll einem Defizit an Austauschmöglichkeiten für Plattformarbeiter*innen entgegensteuern, und damit eine wichtige Voraussetzung für kollektive Interessenvertretung schaffen. Die genaue Ausgestaltung der Regelung wird den Mitgliedstaaten obliegen. Um das in Artikel 20 enthaltene Potenzial auszuschöpfen, braucht es bei der regulativen Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht und bei der späteren praktischen Umsetzung jedoch klar geregelte Bedingungen zur Einrichtung und Verwaltung der Kommunikationskanäle, die in der Richtlinie offen bleiben: Diese betreffen u. a. die Zugangsrechte, die digitale Infrastruktur, die Moderation, die Finanzierung, Verwaltung und Haftung. Diese offenen Fragen bezüglich der Umsetzung hat das Projekt „Chancengerechte Plattformarbeit“ bei Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung im Mai 2024 in einem Fachgespräch mit Plattformbetreibern, Plattformarbeiter*innen, sowie Vertreter*innen aus dem BMAS, Gewerkschaften, Beratungsstellen und der Wissenschaft diskutiert. Die Ergebnisse dieses Fachgesprächs werden im Folgenden vorgestellt: Dafür werden die notwendigen Funktionen der Kommunikationskanäle erörtert und anschließend die Eigenschaften vorgestellt, die Kommunikationskanäle aus Sicht der Teilnehmenden für eine wirksame Umsetzung benötigen. Zuletzt wird ein Überblick über verschiedene Umsetzungsmodelle gegeben.

Kontakt:

Anna-Elisabeth Hampel
a.hampel@minor-kontor.de

Weitere Informationen:

18 Seiten

Bezugsmöglichkeiten:

Download als PDF (<1 MB)

Diese Publikation wurde im Rahmen des Projektes Chancengerechte Plattformarbeit veröffentlicht.

Das Projekt wird gefördert von der Stiftung Mercator.