Selbstständigkeit von häuslichen Betreuungskräften
Gemeinsame Stellungnahme
Monika Fijarczyk, Simona Durisova, Agnieszka Skwarek, Karolina Tomanek, Hans-Werner Quasten, Maria Sinz, Achim Kück, Johannes Eschweiler, Januar 2023
Monika Fijarczyk, Simona Durisova, Agnieszka Skwarek, Karolina Tomanek, Hans-Werner Quasten, Maria Sinz, Achim Kück, Johannes Eschweiler, Januar 2023
Mehrere hunderttausend häusliche Betreuungskräfte (auch bezeichnet als 24-Stunden-Betreuungskräfte oder Live-Ins) kümmern sich in Deutschland um ältere Menschen und wohnen dabei in deren Privathaushalten. Die Beschäftigungsverhältnisse, die der Ausübung dieser Tätigkeit zu Grunde liegen, sind in der Regel durch gesteigerte Prekarität, gravierende Gesetzesverstöße und missbräuchliche Praktiken gekennzeichnet. Nicht nur die entgrenzten Arbeitszeiten, sondern auch der daraus resultierende geringe Lohn sowie mangelnde Sozialabsicherung sind integrale Bestandteile der in der Praxis genutzten Beschäftigungsmodelle. Angesichts aktueller Stimmen in der Öffentlichkeit, die die Einführung des Selbstständigenmodells nach österreichischem Vorbild in Deutschland vertreten, haben wir uns mit anderen Beratungsstellen zusammengeschlossen, um uns entschieden gegen diese Idee auszusprechen.
In der Stellungnahme „Selbstständigkeit von häuslichen Betreuungskräften in Deutschland und Österreich – Gute Lösung oder nur ein weiteres Ausbeutungsmodell?“, die wir gemeinsam mit anderen Beratungsstellen verfasst und unterzeichnet haben, lehnen wir die Einführung des sogenannten Selbstständigenmodells nach österreichischem Vorbild bei häuslichen Betreuungskräften in Deutschland ab. Wir plädieren gleichzeitig für die Einführung des Arbeitgebermodells, in dem entweder die Vermittlungsagentur oder aber die Familie die Arbeitgeberrolle innehat und die Betreuungskräfte durch Arbeitnehmendenrechte geschützt sind.
Kontakt:
Agnieszka Skwarek
a.skwarek@minor-kontor.de
Weitere Informationen:
6 Seiten
Bezugsmöglichkeiten:
Diese Publikation wurde im Rahmen des Projektes Migrationsberatung 4.0 veröffentlicht.
Das Projekt wird von der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus gefördert.