So viele gehen wieder
Abwanderung von nicht-deutschen Personen nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus
Paul Becker, Februar 2023
Paul Becker, Februar 2023
In den kommenden Jahrzehnten wird die Bevölkerungsalterung starke Auswirkungen nicht nur auf das Wirtschaftswachstum, sondern auch auf den sozialen (Gruppen)Zusammenhalt und den Generationenvertrag haben. Im Jahr 2035 wird die letzte Kohorte (Jahrgang 1969) der sogenannten „Babyboomer“-Generation das Rentenalter erreichen.
Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge, bedarf es einer jährlichen Nettozuwanderung von 400.000 Personen, um das Erwerbspersonenpotenzial bis 2035 konstant zu halten (Fuchs et al. 2021: 3).
Beim Thema Fachkräfte geht es nicht nur darum, immer mehr Menschen mit möglichst passender Qualifikation nach Deutschland zu bringen. Für eine erfolgreiche Fachkräftestrategie wird es entscheidend sein, neben mehr Einwanderung dafür zu sorgen, dass weniger Fachkräfte wieder auswandern und sie stattdessen längerfristig mit ihren Familien in Deutschland verbleiben. Fachkräftegewinnung und -sicherung müssen als zwei tragende Säulen in einem ganzheitlichen Modell betrachtet werden (Ali et al. 2020: 6). Die Abwanderungsquote liege derzeit bei sieben Prozent und müsste auf 5,5 % gesenkt werden, um einen positiven Saldo von 400.000 Eingewanderten pro Jahr zu erreichen (Hellwagner et al. 2022: 3ff.).
Im vorliegenden Kurzbericht 02/2023 der Fachstelle Einwanderung und Integration wird im ersten Teil die Abwanderung von Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit im Jahr 2021 analysiert und dabei nach EU-Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen differenziert. Im zweiten Teil der Untersuchung wird der Frage nachgegangen, welcher letzter bekannte Aufenthaltsstatus die abgewanderten Drittstaatsangehörigen nicht- vor ihrem Fortzug aus Deutschland 2019 besaßen.
Kontakt:
Doritt Komitowski:
d.komitowski@minor-kontor.de
Weitere Informationen:
19 Seiten
ISSN 2940-696X
Bezugsmöglichkeiten:
Diese Publikationsreihe wird von der Fachstelle Einwanderung und Integration veröffentlicht.
Die Fachstelle Einwanderung und Integration wird im Rahmen des Förderprogramms IQ – Integration durch Qualifizierung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.