Aktuelle Einwanderung aus der Türkei

Ergebnisse einer Umfrage unter Eingewanderten und Einwanderungsinteressierten

Johannes Remy, Doritt Komitowski, Juli 2025

Migration aus der Türkei nach Deutschland ist ein sehr heterogenes Phänomen, das hat die Fachstelle Einwanderung und Integration bereits im Kurzbericht 04/2024 dargelegt. Während im Kurzbericht 04/2024 der Fokus auf den rechtlichen Zugangswegen sowie den aktuellen Daten zu Wanderungsbewegungen lag, werden in der vorliegenden Untersuchung 07/2025 Erkenntnisse einer Umfrage unter 1.014 Eingewanderten und Einwanderungsinteressierten aus der Türkei vorgestellt sowie wichtige Herausforderungen im Hinblick auf eine erfolgreiche Integrationspolitik identifiziert. Die Studie wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus mit initiiert. Durch die Auswertung der Umfrage aus dem Jahr 2024 werden neben Motivationsgründe und -Motive dieser Gruppe insbesondere Aspekte dargestellt, die den Arbeitsmarkt betreffen und wichtige Herausforderungen beim Ankommen in Deutschland diskutiert.

Kontakt:

Johannes Remy
j.remy@minor-kontor.de

Weitere Informationen:

ISSN: 2941-3672
35 Seiten

Bezugsmöglichkeiten:

Download als PDF (2,8 MB)

Diese Publikation wurde von der Fachstelle Einwanderung und Integration veröffentlicht.

Die Fachstelle Einwanderung und Integration wird im Rahmen des Förderprogramms IQ – Integration durch Qualifizierung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

Logo Bundesministerium für Arbeit und SozialesLogo Bundesamt für Migration und FlüchtlingeLogo Bundesministerium für Bildung und ForschungLogo Bundesagentur für Arbeit

Die Fachstelle Einwanderung und Integration wird zusätzlich finanziert durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung aus Landesmitteln, die das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen hat.