Die Erteilung paralleler Aufenthaltstitel in der Praxis

Stand der aktuellen Diskussion (26.06.2025)

Fachstelle Einwanderung und Integration (Hrsg.), Juli 2025

Diese Arbeitshilfe der Fachstelle Einwanderung und Integration gibt einen Überblick über die aktuelle Diskussion zu der Möglichkeit, parallel mehrere Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige zu erteilen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat im Jahr 2013 entschieden, dass grundsätzlich die Erteilung mehrerer Aufenthaltstitel nebeneinander rechtlich möglich ist. Diese Entscheidung wurde in der Praxis im Jahr 2024 relevant im Zusammenhang mit der Frage der rechtlichen Aufenthaltsperspektive von ukrainischen Geflüchteten mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. In Arbeitshilfen und rechtspolitischen Veröffentlichungen wird auf die Möglichkeit, neben dem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG weitere Aufenthaltstitel, z. B. als Fachkraft oder zur Familienzusammenführung, zur rechtlichen Absicherung für den Falle keiner weiteren Anwendung der sog. „Massenzustromrichtlinie“ 2011/55/EG, hingewiesen.

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