Leitfaden für die Beratung zu § 16d Aufenthaltsgesetz

Überblick über Zuständigkeiten und Schnittstellen im Verfahren nach § 16d AufenthG

IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung, IQ Fachstelle Einwanderung (Hg.), März 2021

Mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum 1. März 2020 wurden auch die Einreisemöglichkeiten über den § 16d AufenthG (vormals: § 17a AufenthG) ausgeweitet. Der Leitfaden für die Beratung zu § 16d Aufenthaltsgesetz richtet sich an Beratende und Akteure, die an der Schnittstelle von Anerkennung und Fachkräfteeinwanderung aktiv sind. Das Ziel des Leitfadens ist es, den Akteuren in der Beratungspraxis einen handlichen Überblick über die Zuständigkeiten und Schnittstellen im Verfahren nach § 16d AufenthG zu geben.

Die Fachstelle Einwanderung und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung im IQ Netzwerk haben den Leitfaden in Abstimmungen mit den Zuständigen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Auswärtigen Amt (AA), dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (IntB) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstellt.

Der Leitfaden ersetzt den bisherigen Leitfaden zum § 17a AufenthG a. F.

Kontakt:

Dorit Komitowski
d.komitowski@minor-kontor.de

Weitere Informationen:

38 Seiten

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Die Fachforen werden von der Fachstelle Einwanderung veranstaltet.

Das Projekt wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ gefördert.