Der Migrant-Gender-Pay-Gap
Sind die Gehälter niedrig, trifft es alle
Laura Spitaleri, Juli 2022
Die IQ Fachstelle Einwanderung untersucht in der vorliegenden Analyse die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen und eingewanderten und nichteingewanderten Personen – den sog. Migrant-Gender-Pay-Gap. Zentral ist dabei die Frage: Verdienen, trotz gleichem Bildungs- oder Anforderungsniveau und gleichem Berufszweig, Männer mehr als Frauen und Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit mehr als Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit? Datengrundlage ist eine Erhebung aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland.
Die Entgeltinformationen werden für unterschiedliche Staatsangehörigkeiten ausgewiesen:
- Deutschland
- EU-15: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Zypern
- EU-11 bzw. Osterweiterung der EU: Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Bulgarien, Rumänien, Kroatien
- Drittstaaten: Alle Staatsangehörigkeiten, außer Deutschland und EU. Das Vereinigte Königreich wird in allen Jahren zu den Drittstaaten gezählt.
- Asylherkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien
Hinweis für Leser*innen: Die Grafiken sind interaktiv. Sie können durch das Klicken auf eine Gruppe oder einen Datenpunkt auswählen, welche Daten angezeigt werden. Wenn Sie in der Grafik auf das vierte Symbol von rechts klicken, wird Ihre Auswahl zurückgesetzt und Sie sehen wieder alle Daten.
Welche Daten werden für diese Analyse genutzt? Diese Analyse basiert auf einer Sonderauswertung der Entgeltstatistik durch den Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit. Die Entgeltstatistik enthält die Bruttomonatsentgelte, inklusive Sonderzahlungen, von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in Vollzeit arbeiten. Da alle Entgelte in die Statistik einfließen, unabhängig davon, wie viele Tage oder Monate die Person gearbeitet hat, wird für jede Person das durchschnittliche monatliche Entgelt berechnet. Der Statistikservice veröffentlicht allerdings nicht die individuellen Bruttomonatsentgelte, sondern berechnet das Medianentgelt der Gruppen, die beim Statistikservice angefragt werden.
Was ist das Medianeinkommen? Entgeltstatistiken betrachten üblicherweise den Median und nicht das arithmetische Mittel. Der Median ist der Wert, der genau in der Mitte der Einkommensverteilung liegt und somit gegenüber sehr niedrigen oder sehr hohen Einkommen robust ist.
Welche Personengruppen sind nicht Teil der Entgeltstatistik? Die Entgeltstatistik enthält keine Entgeltinformationen von Vollzeitbeschäftigten, für die eine besondere Vergütungsregelung zur Ausbildung, Jugendhilfe, Berufsförderung, Tätigkeit in Behindertenwerkstätten oder zu Freiwilligendiensten gilt.
Woher stammen die Informationen? Die Entgeltinformationen stammen aus den jährlichen Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung und sind somit eine Vollerhebung der Beschäftigten in Deutschland. Da Arbeitgeber die Entgelte der Beschäftigten nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung melden müssen, sind die tatsächlichen Entgelte oberhalb dieser Grenze nicht bekannt. Im Jahr 2020 lag die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in Westdeutschland bei 6.900 € und in Ostdeutschland bei 6.450 € (Brutto).
Gibt es eine Mindestfallzahl? Bei einer zu geringen Fallzahl von Beschäftigen pro Gruppe ist die Aussagekraft der Daten eingeschränkt. Daher wird das Bruttomonatsentgelt nur angezeigt, wenn es in einer bestimmten Gruppe mehr als 500 Fälle gibt.
Die Bundesagentur für Arbeit unterteilt in ihrer Statistik die Berufsabschlüsse von Beschäftigten in vier Kategorien:
- Mit akademischem Abschluss: Personen, die einen Bachelorabschluss, ein Diplom, einen Magister, einen Masterabschluss, ein Staatsexamen oder eine Promotion haben. Grundsätzlich wird nicht unterschieden, ob der akademische Abschluss in Deutschland oder im Ausland erworben wurde. Eine Ausnahme sind akademische Berufe, die reglementiert sind, z. B. Ärzt*innen. Personen, die im Ausland studiert haben und einen reglementierten Beruf in Deutschland ausüben möchten, benötigen die Anerkennung ihres Abschlusses. Akademiker*innen, die für die Ausübung ihres erlernten, aber reglementierten Berufs eine Anerkennung benötigen, diese jedoch nicht beantragt oder erhalten haben, fallen in die Kategorie „ohne Berufsabschluss“. Die Kategorie „mit akademischem Abschluss“ enthält demnach Beschäftigte mit einem akademischen Abschluss, der in Deutschland oder im Ausland erworben, und, wenn sie einen reglementierten Beruf ausüben, der in Deutschland anerkannt wurde.
- Mit anerkanntem Berufsabschluss: Personen, die eine Berufsausbildung oder einen Meister-, Techniker- oder gleichwertigen Fachschulabschluss haben, der oder die in Deutschland anerkannt ist. Auch hier wird zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen unterschieden. Die Kategorie „anerkannter Berufsabschluss“ enthält in Deutschland erworbene Berufsabschlüsse sowie im Ausland erworbene Berufsabschlüsse, für die keine Anerkennung nötig ist – also bei nicht-reglementierten Berufen – und im Ausland erworbene Abschlüsse mit Anerkennung. Die Bezeichnung „anerkannter Berufsabschluss“ ist daher ungenau, da ebenfalls Ausbildungen, die nicht anerkannt werden müssen, unter diese Kategorie fallen.
- Ohne Berufsabschluss: Personen, die keinen Berufsabschluss haben oder Personen, die zwar einen im Ausland erworbene Abschluss haben (akademisch oder beruflich), der zur Ausübung eines reglementierten Berufes anerkannt werden müsste, die Anerkennung aber nicht beantragt und oder erhalten haben.
- Ohne Angabe: Beschäftigte, bei denen keine Angaben zum Berufsabschluss vorliegen. Diese Daten wurden nicht ausgewertet.
Die Bundesagentur für Arbeit unterscheidet nach Komplexität der ausgeübten Tätigkeit vier Anforderungsniveaus (BA 2010: 27-28):
- Helfer*in: Einfache (Routine-)Tätigkeiten, für die in der Regel kein formaler Bildungsabschluss, bzw. gegebenenfalls nur eine einjährige Berufsausbildung vorausgesetzt wird.
- Fachkraft: Anspruchsvollere Tätigkeiten, für die fundierte Fachkenntnisse und eine mindestens zwei- bis dreijährige Berufsausbildung vorausgesetzt werden.
- Spezialist*in: Komplexe Tätigkeiten, zum Teil verbunden mit Führungsaufgaben, für die mehrjährige Berufserfahrung sowie Fort- und Weiterbildungen vorausgesetzt werden.
- Expert*in: Hochkomplexe Tätigkeiten, oft in der Forschung, Entwicklung, Analyse oder Wissensvermittlung, für die in der Regel eine Hochschulausbildung vorausgesetzt wird.
Quellen:
Aldashev, A. / Gernandt, J. / Thomsen, S. L., 2008: The Immigrant Wage Gap in Germany. ZEW Discussion Paper No. 08-089. ftp://ftp.zew.de/pub/zew-docs/dp/dp08089.pdf (30.03.2022).
[BA] Bundesagentur für Arbeit, 2010: Klassifikation der Berufe 2010. Bd. 1: Systematischer und alphabetischer Teil mit Erläuterungen. www.arbeitsagentur.de/datei/Klassifikation-der-Berufe_ba017989.pdf (30.03.2022).
[BA] Bundesagentur für Arbeit, 2022: Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit. Durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit Angaben zum Entgelt nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten und Berufsabschluss bzw. Anforderungsniveau. Stichtag: 31.12.2020.
[bpb] Bundeszentrale für politische Bildung, 2021: Datenreport 2021. Einkommensunterschiede bei Personen mit Migrationshintergrund. https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/datenreport-2021/private-haushalte-einkommen-und-konsum/329950/einkommensunterschiede-bei-personen-mit-migrationshintergrund/ (30.03.2022).
[ILO] International Labour Organization, 2020: The migrant pay gap: Unterstanding wage differences between migrants and nationals. https://www.ilo.org/global/topics/labour-migration/publications/WCMS_763803/lang–de/index.htm (30.03.2022).
Ingwersen, K. / Thomsen, S. L., 2019: The Immigrant-Native Wage Gap in Germany revisited. SOEPpapers on Multidisciplinary Panel Data Research, No. 1042.
Statistisches Bundesamt, 2022: Gender Pay Gap 2021: Frauen verdienen pro Stunde weiterhin 18 % weniger als Männer. Pressemitteilung Nr. 088 vom 7. März 2022. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/03/PD22_088_621.html (11.04.2022).
Kontakt:
Fachstelle Einwanderung und Integration
fei@minor-kontor.de
Diese Publikation wurde von der Fachstelle Einwanderung veröffentlicht.
Das Projekt wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ gefördert.
