Rechtliche Regelungen für die Förderung von Qualifizierung und Weiterbildung

Arbeitshilfe 06/2025

Fachstelle Einwanderung und Integration, Juni 2025

Diese Arbeitshilfe der Fachstelle Einwanderung und Integration gibt einen Überblick über die aktuellen Gesetze zur Förderung der Qualifizierung und Weiterbildung (Stand Juni 2025), darunter das Teilhabechancengesetz, das Qualifizierungschancengesetz, das Arbeit-von-morgen-Gesetz Aus- und das Weiterbildungsgesetz. Die seit 2019 in Kraft getretenen Gesetze bieten neue Möglichkeiten der Förderung von Qualifizierungen und Weiterbildung sowohl über das SGB II als auch das SGB III.

Kontakt:

Fachstelle Einwanderung und Integration
fei@minor-kontor.de

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Diese Publikation wurde von der Fachstelle Einwanderung und Integration veröffentlicht.

Die Fachstelle Einwanderung und Integration wird im Rahmen des Förderprogramms IQ – Integration durch Qualifizierung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesagentur für Arbeit.

Die Fachstelle Einwanderung und Integration wird zusätzlich finanziert durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung aus Landesmitteln, die das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen hat.