Zugang zu Ausbildungsförderung für Drittstaatsangehörige
September 2018
September 2018
Der Zugang zu Maßnahmen und Leistungen der Ausbildungsförderung (z. B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen oder Berufsausbildungsbeihilfe bzw. BAföG) wurde für Zugewanderte in der Vergangenheit schrittweise geöffnet und erweitert. Die tabellarische Übersicht fasst die geltenden rechtlichen Regelungen zusammen.
Kontakt:
Janine Ziegler
fe@minor-kontor.de
Weitere Informationen:
2 Seiten
Bezugsmöglichkeiten:
Diese Publikation wurde von der Fachstelle Einwanderung veröffentlicht.
Das Projekt wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ gefördert.