Zugang zu Ausbildungsförderung für Drittstaatsangehörige

September 2018

Der Zugang zu Maßnahmen und Leistungen der Ausbildungsförderung (z. B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen oder Berufsausbildungsbeihilfe bzw. BAföG) wurde für Zugewanderte in der Vergangenheit schrittweise geöffnet und erweitert. Die tabellarische Übersicht fasst die geltenden rechtlichen Regelungen zusammen.

Kontakt:

Janine Ziegler
fe@minor-kontor.de

Weitere Informationen:

2 Seiten

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Diese Publikation wurde von der Fachstelle Einwanderung veröffentlicht.

Das Projekt wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ gefördert.

Logoleiste Bundesministerium für Arbeit, Bundesministerium für Bildung und Forschung und Bundesagentur für Arbeit