Zugang zu Arbeits- und Ausbildungsförderung für Geflüchtete

August 2020 (vormals 08/2019, 06/2019 sowie 08/2018 und 12/2017, 07/2017)

Der Zugang zur Arbeits- und Ausbildungsförderung wird durch das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz, das zum 01.08.2019 in Kraft getreten ist, neu geregelt und teilweise von Aufenthaltsstatus, Herkunftsland und Aufenthaltsdauer abgekoppelt. Eine Übersicht über die Neuregelungen finden Sie im aktuellen Kompakt.

Kontakt:

Doritt Komitowski
fe@minor-kontor.de

Weitere Informationen:

3 Seiten

Bezugsmöglichkeiten:

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Diese Publikation wurde von der Fachstelle Einwanderung veröffentlicht.

Das Projekt wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ gefördert.

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