Datenschutz in sozialen Medien
Was gilt es bei der Nutzung von sozialen Medien zur Erreichung der Zielgruppe des Förderprogramms IQ zu beachten?
Fachstelle Einwanderung und Integration, Dezember 2025

Fachstelle Einwanderung und Integration, Dezember 2025
Viele Akteure nutzen soziale Medien, um relevante Informationen, u. a. zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsabsschlüsse, zu verbreiten. Einige nutzen soziale Medien aber auch, um aktiv auf Zugewanderte und/oder Unternehmen, die zugewanderte Personen beschäftigen (möchten), zuzugehen und sie bei der Arbeitsmarktintegration zu unterstützen. Eine wichtige Rolle spielen dabei Fragen des Datenschutzes, wobei es immer schwieriger wird, sich im Dschungel der Vorschriften, Verordnungen und Urteilen zurechtzufinden und „datenkonform“ zu verhalten.
Im Rahmen des Förderprogramms IQ – Integration durch Qualifizierung unterstützt die Fachstelle Einwanderung und Integration die IQ Teilvorhaben mit Workshops und virtuellen Sprechstunden zu grundsätzlichen und aktuellen Fragen des Umgangs mit datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Arbeit in sozialen Medien. Hierbei wurde sie von auf Datenschutz und aufsuchende Arbeit in sozialen Medien spezialisierte Minor-Projekte, u. a. Social Media Bridge – Aufsuchende Beratung für Geflüchtete in den sozialen Medien und Social Media Streetwork – Erstinformation und Verweisberatung in sozialen Medien gegen Marginalisierung unterstützt.
Die vorliegende Arbeitshilfe bündelt die zentralen Informationen zu zentralen Fragen der DSGVO-konformen Arbeit und dient den IQ Teilvorhaben als Nachschlagewerk für ihre tägliche Praxis.
Kontakt:
Fachstelle Einwanderung und Integration
fei@minor-kontor.de
Weitere Informationen:
12 Seiten
Bezugsmöglichkeiten:
Der Kurzbericht wird von der Fachstelle Einwanderung und Integration veröffentlicht.
Die Fachstelle Einwanderung und Integration wird im Rahmen des Förderprogramms IQ – Integration durch Qualifizierung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesagentur für Arbeit.