Geflüchtet um zu bleiben?

Mehr Beschäftigung, wenig Aufwertung: Die Arbeitsmarktintegration ukrainischer Staatsangehöriger in Deutschland – Teil 5

Paul Keydel, Samrawit Shibeshi, Tobias Stapf, Dezember 2025

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar 2022 sind zahlreiche ukrainische Staatsangehörige nach Deutschland geflüchtet. Die Fachstelle Einwanderung und Integration beleuchtet seitdem unterschiedliche Aspekte der Integration von Geflüchteten in Deutschland in mehreren Kurzberichten (Geflüchtet um zu bleiben? Teil 1Teil 2Teil 3, Teil 4).

Dieser Kurzbericht untersucht ihre Arbeitsmarktintegration mit besonderem Fokus auf die Qualität der aufgenommenen Beschäftigung. Aktuelle Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen eine steigende Beschäftigung und sinkende Arbeitslosigkeit, was auf eine fortschreitende quantitative Integration hinweist. Die Analyse von Stellenangeboten aus ukrainischen Telegram-Communitys zeigt, dass ein erheblicher Teil der angebotenen Löhne im unteren Bereich liegt, teils nahe oder unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Insgesamt verdeutlichen die Ergebnisse, dass sich die Arbeitsmarktintegration derzeit vor allem als quantitativer Prozess mit begrenzter qualitativer Aufwertung vollzieht und gezielte Maßnahmen zur Förderung qualifikationsadäquater Beschäftigung erforderlich sind.

Kontakt:

Fachstelle Einwanderung und Integration
fei@minor-kontor.de

Weitere Informationen:

17 Seiten

Bezugsmöglichkeiten:

Download als PDF (4 MB)

Der Kurzbericht wird von der Fachstelle Einwanderung und Integration veröffentlicht.

Die Fachstelle Einwanderung und Integration wird im Rahmen des Förderprogramms IQ – Integration durch Qualifizierung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesagentur für Arbeit.

Die Fachstelle Einwanderung und Integration wird zusätzlich finanziert durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung aus Landesmitteln, die das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen hat.